Transportschein – Verordnung einer Krankenbeförderung

Ein Transportschein (offiziell: Verordnung einer Krankenbeförderung) ist ein ärztliches Formular, mit dem ein Patient eine medizinisch notwendige Fahrt zu einer Behandlung verordnet bekommt. Diese Verordnung ermöglicht es, dass die Fahrtkosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Verordnung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt, wenn der Patient aufgrund seines Gesundheitszustands nicht selbstständig oder nur eingeschränkt zu einem medizinischen Termin gelangen kann.

Wann wird ein Transportschein ausgestellt?

Ein Arzt kann eine Krankenbeförderung verordnen, wenn medizinische Gründe vorliegen, zum Beispiel bei eingeschränkter Mobilität, schweren Erkrankungen, regelmäßigen Behandlungen oder nach Operationen und Krankenhausaufenthalten.

Besonders häufig wird ein Transportschein ausgestellt für folgende Behandlungen:

  • Dialysebehandlungen
  • Strahlentherapie (Bestrahlung)
  • Chemotherapie
  • stationäre Krankenhausaufenthalte
  • Rehabilitationsmaßnahmen

Wer bezahlt die Krankenfahrt?

Die Kosten können von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung (Transportschein) vorliegt und die Fahrt medizinisch notwendig ist. In manchen Fällen muss die Fahrt vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.

Bei bestimmten Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie ist häufig keine vorherige Genehmigung erforderlich, da diese Fahrten regelmäßig stattfinden.

Patienten müssen in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt normalerweise 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt. Patienten mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung müssen diese Kosten nicht bezahlen.

Welche Fahrten können verordnet werden?

Mit einem Transportschein können verschiedene Arten von Krankenfahrten verordnet werden, zum Beispiel:

  • Arztfahrten
  • Krankenhausfahrten
  • Dialysefahrten
  • Bestrahlungsfahrten
  • Rehafahrten
  • Verlegungsfahrten zwischen medizinischen Einrichtungen

Ablauf einer Krankenfahrt

  1. Der Arzt stellt einen Transportschein aus.
  2. Der Patient vereinbart einen Termin mit einem Krankenfahrdienst.
  3. Am Tag der Fahrt wird der Patient zu Hause abgeholt und zur Behandlung gebracht.
  4. Der Krankenfahrdienst rechnet die Fahrt – wenn möglich – direkt mit der Krankenkasse ab.

Hinweis: Patienten sollten den Transportschein möglichst vor der Fahrt ausstellen lassen und zum Termin bereithalten.